Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Raymond Ritzki Performance
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) RR Performance
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und
Leistungen zwischen RR Performance, Inhaber Raymond Ritzki, nachfolgend „RR
Performance" genannt, und ihren Kunden.
(2) Abweichende
Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn RR Performance
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Verbraucher im
Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten
Zwecken abschließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die
bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
2.
Vertragsabschluss
(1) Angebote von RR
Performance sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt
erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Terminbestätigung oder
Durchführung der beauftragten Leistung zustande.
(3) Mündliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
RR Performance.
(4) Der Kunde erteilt
RR Performance die Erlaubnis, im Rahmen der Auftragserfüllung notwendige
Probefahrten durchzuführen.
3. Preise und
Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise
verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer
(Kleinunternehmerregelung).
(2) Die Vergütung ist
unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig, sofern keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug
ist RR Performance berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu
machen.
4. Leistungen und
Fahrzeugzustand
(1) Der Kunde
versichert, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand
befindet und keine ihm bekannten Mängel vorliegen, die die Durchführung der
beauftragten Arbeiten beeinflussen könnten.
(2) Der Kunde ist
verpflichtet, RR Performance vor Auftragserteilung über sämtliche bekannten
Vorschäden, Umbauten, Softwareänderungen oder technische Besonderheiten des
Fahrzeugs zu informieren.
(3) Für Schäden, die
auf bereits vorhandene Mängel oder Vorschäden zurückzuführen sind, übernimmt RR
Performance keine Haftung.
(4) Der Kunde ist
verpflichtet, RR Performance über bereits vorhandene Softwareänderungen,
Codierungen, Leistungssteigerungen oder sonstige Eingriffe Dritter an
Steuergeräten oder Fahrzeugsoftware vollständig zu informieren. RR Performance
übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlfunktionen oder Folgeschäden, die auf
bereits vorhandene Änderungen oder Manipulationen zurückzuführen sind.
5. Software und
Nutzungsrechte
(1) Die von RR
Performance erstellten Softwarestände, Kennfelder und Datensätze sind
urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält
ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das bearbeitete Fahrzeug.
(3) Eine
Vervielfältigung, Weitergabe, Vermietung oder gewerbliche Nutzung der Software
durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RR Performance
unzulässig.
(4) Bei Verstößen
gegen diese Nutzungsrechte behält sich RR Performance Schadensersatzansprüche
vor.
6. Tuningmaßnahmen
und technische Risiken
(1) Dem Kunden ist
bekannt, dass Leistungssteigerungen, Codierungen und Softwareoptimierungen zu
einer erhöhten Beanspruchung von Motor, Getriebe, Antriebsstrang, Bremsanlage
und weiteren Fahrzeugkomponenten führen können.
(2) Ein erhöhter
Verschleiß sowie verkürzte Wartungsintervalle können die Folge sein.
(3) RR Performance
empfiehlt nach Leistungssteigerungen verkürzte Ölwechsel- und
Wartungsintervalle.
(4) Die tatsächliche
Leistungssteigerung kann aufgrund individueller Fahrzeugzustände,
Fertigungstoleranzen, Kraftstoffqualität oder Umwelteinflüssen von den
angegebenen Werten abweichen.
(5) RR Performance
übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Leistungssteigerung,
Verbrauchsreduzierung, Kraftstoffersparnis oder sonstige wirtschaftliche
Vorteile. Sämtliche Leistungsangaben stellen Richtwerte dar und können aufgrund
individueller Fahrzeugzustände abweichen.
7.
Prüfstandsfahrten und Probefahrten
(1) Der Kunde erklärt
sich mit der Durchführung von Prüfstandsfahrten und Probefahrten einverstanden,
soweit diese zur Auftragserfüllung erforderlich sind.
(2) Der Kunde
bestätigt, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
(3) RR Performance
haftet nicht für Schäden, die auf technische Defekte, Vorschäden oder
altersbedingten Verschleiß des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
(4) Dem Kunden ist
bekannt, dass beim Auslesen, Programmieren oder Beschreiben von Steuergeräten
trotz größtmöglicher Sorgfalt technische Störungen, Datenverluste oder Ausfälle
einzelner Steuergeräte nicht vollständig ausgeschlossen werden können. RR Performance
haftet hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Garantie,
Gewährleistung und Herstellergarantie
(1) RR Performance
weist ausdrücklich darauf hin, dass durch Softwareänderungen,
Leistungssteigerungen oder Codierungen Herstellergarantien, Kulanzleistungen
oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Fahrzeugherstellern oder Verkäufern
ganz oder teilweise entfallen können.
(2) RR Performance
übernimmt hierfür keine Haftung.
(3) Soweit gesetzlich
zulässig, beschränkt sich die Gewährleistung auf die mangelfreie Ausführung der
beauftragten Arbeiten.
9.
Zulassungsrechtliche Hinweise
(1) Der Kunde wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen an Fahrzeugsoftware oder
Fahrzeugkomponenten Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis haben können.
(2) Sofern für die
verbaute Hardware oder Software keine entsprechende Genehmigung, ABE oder
Eintragung vorliegt, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die
Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr sicherzustellen.
(3) RR Performance
übernimmt keine Haftung für behördliche Maßnahmen, Bußgelder, Steuerforderungen
oder versicherungsrechtliche Konsequenzen, die aus nicht zulässigen
Fahrzeugänderungen resultieren.
10. Motorsport- und
Exportfahrzeuge
(1) Leistungen wie die
Deaktivierung von Abgasnachbehandlungssystemen (z. B. AGR, DPF, OPF,
SCR/AdBlue, Katalysator) werden ausschließlich für Motorsport-, Export- oder
nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzte Fahrzeuge erbracht.
(2) Dem Kunden ist
bekannt, dass Fahrzeuge mit derartigen Änderungen im öffentlichen
Straßenverkehr in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht betrieben werden
dürfen.
(3) Der Kunde trägt
die alleinige Verantwortung für die bestimmungsgemäße Nutzung seines Fahrzeugs.
11. Haftung
(1) Sämtliche
Leistungen von RR Performance erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch und eigenes
Risiko des Kunden.
(2) Dem Kunden ist
bekannt, dass Leistungssteigerungen, Softwareoptimierungen, Codierungen,
Prüfstandsfahrten und sonstige Änderungen am Fahrzeug zu erhöhtem Verschleiß,
Schäden an Motor, Getriebe, Antriebsstrang, Abgasanlage, Kupplung, Turbolader
sowie weiteren Fahrzeugkomponenten führen können.
(3) RR Performance
übernimmt keine Haftung für Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfälle,
Wertminderungen, entgangenen Gewinn, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder
sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten
stehen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) RR Performance
haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Vorschäden, erhöhten Verschleiß,
technische Defekte, Materialermüdung, fehlerhafte Wartung, unsachgemäße
Nutzung, Motorsportbetrieb oder bereits vorhandene Mängel zurückzuführen sind.
(5) Der Kunde
bestätigt, dass sich das Fahrzeug vor Durchführung der Arbeiten in technisch
einwandfreiem Zustand befindet und für die vorgesehene Mehrbelastung geeignet
ist.
(6) Die Haftung von RR
Performance ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
(7) Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen eine Haftung
gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(8) Der Kunde ist
verpflichtet, das Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich zu
überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
sieben Kalendertagen nach Fahrzeugübergabe, schriftlich anzuzeigen. Die gesetzlichen Rechte bei versteckten Mängeln bleiben hiervon
unberührt.
12. Datensicherung
(1) RR Performance ist
berechtigt, Originaldaten des Fahrzeugsteuergerätes zu Sicherungszwecken zu
speichern.
(2) Die Speicherung
erfolgt ausschließlich zur Auftragsdurchführung, Wiederherstellung oder
Fehleranalyse.
(3) Die Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(4) Ergänzende
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils
gültigen Datenschutzerklärung von RR Performance zu entnehmen. Diese ist auf der Internetseite von RR Performance abrufbar.
12a Bild- und
Werberechte
(1) RR Performance ist
berechtigt, Fotografien oder Videoaufnahmen der bearbeiteten Fahrzeuge zu
Dokumentations- und Werbezwecken anzufertigen.
(2) Dabei werden keine
personenbezogenen Daten veröffentlicht, soweit dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
(3) Der Kunde kann
einer werblichen Nutzung seiner Fahrzeugaufnahmen jederzeit schriftlich
widersprechen.
12b
Wiederherstellung von Originalsoftware
(1) RR Performance
speichert Originaldaten von Steuergeräten ausschließlich zur
Auftragsdurchführung und Wiederherstellung.
(2) Ein Anspruch auf
dauerhafte Archivierung oder unbegrenzte Vorhaltung der Originaldaten besteht
nicht.
(3) RR Performance
kann gespeicherte Datensätze nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
löschen.
13.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RR Performance.
14. Widerrufsrecht
bei Fernabsatzgeschäften
Für Verbraucher gelten
die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Der Kunde stimmt
ausdrücklich zu, dass RR Performance vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der
Ausführung der Dienstleistung beginnen darf. Dem Kunden ist bekannt, dass sein
Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlöschen kann.
15. Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16. Anwendbares
Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist
Velten.
(3) Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten Oranienburg.