AGB - RR Performance

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Raymond Ritzki Performance
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) RR Performance
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen RR Performance, Inhaber Raymond Ritzki, nachfolgend „RR Performance" genannt, und ihren Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn RR Performance ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote von RR Performance sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Terminbestätigung oder Durchführung der beauftragten Leistung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch RR Performance.
(4) Der Kunde erteilt RR Performance die Erlaubnis, im Rahmen der Auftragserfüllung notwendige Probefahrten durchzuführen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
(2) Die Vergütung ist unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist RR Performance berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
4. Leistungen und Fahrzeugzustand
(1) Der Kunde versichert, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und keine ihm bekannten Mängel vorliegen, die die Durchführung der beauftragten Arbeiten beeinflussen könnten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, RR Performance vor Auftragserteilung über sämtliche bekannten Vorschäden, Umbauten, Softwareänderungen oder technische Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren.
(3) Für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel oder Vorschäden zurückzuführen sind, übernimmt RR Performance keine Haftung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, RR Performance über bereits vorhandene Softwareänderungen, Codierungen, Leistungssteigerungen oder sonstige Eingriffe Dritter an Steuergeräten oder Fahrzeugsoftware vollständig zu informieren. RR Performance übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlfunktionen oder Folgeschäden, die auf bereits vorhandene Änderungen oder Manipulationen zurückzuführen sind.
5. Software und Nutzungsrechte
(1) Die von RR Performance erstellten Softwarestände, Kennfelder und Datensätze sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das bearbeitete Fahrzeug.
(3) Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Vermietung oder gewerbliche Nutzung der Software durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RR Performance unzulässig.
(4) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsrechte behält sich RR Performance Schadensersatzansprüche vor.
6. Tuningmaßnahmen und technische Risiken
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass Leistungssteigerungen, Codierungen und Softwareoptimierungen zu einer erhöhten Beanspruchung von Motor, Getriebe, Antriebsstrang, Bremsanlage und weiteren Fahrzeugkomponenten führen können.
(2) Ein erhöhter Verschleiß sowie verkürzte Wartungsintervalle können die Folge sein.
(3) RR Performance empfiehlt nach Leistungssteigerungen verkürzte Ölwechsel- und Wartungsintervalle.
(4) Die tatsächliche Leistungssteigerung kann aufgrund individueller Fahrzeugzustände, Fertigungstoleranzen, Kraftstoffqualität oder Umwelteinflüssen von den angegebenen Werten abweichen.
(5) RR Performance übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Leistungssteigerung, Verbrauchsreduzierung, Kraftstoffersparnis oder sonstige wirtschaftliche Vorteile. Sämtliche Leistungsangaben stellen Richtwerte dar und können aufgrund individueller Fahrzeugzustände abweichen.
7. Prüfstandsfahrten und Probefahrten
(1) Der Kunde erklärt sich mit der Durchführung von Prüfstandsfahrten und Probefahrten einverstanden, soweit diese zur Auftragserfüllung erforderlich sind.
(2) Der Kunde bestätigt, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
(3) RR Performance haftet nicht für Schäden, die auf technische Defekte, Vorschäden oder altersbedingten Verschleiß des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
(4) Dem Kunden ist bekannt, dass beim Auslesen, Programmieren oder Beschreiben von Steuergeräten trotz größtmöglicher Sorgfalt technische Störungen, Datenverluste oder Ausfälle einzelner Steuergeräte nicht vollständig ausgeschlossen werden können. RR Performance haftet hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Garantie, Gewährleistung und Herstellergarantie
(1) RR Performance weist ausdrücklich darauf hin, dass durch Softwareänderungen, Leistungssteigerungen oder Codierungen Herstellergarantien, Kulanzleistungen oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Fahrzeugherstellern oder Verkäufern ganz oder teilweise entfallen können.
(2) RR Performance übernimmt hierfür keine Haftung.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Gewährleistung auf die mangelfreie Ausführung der beauftragten Arbeiten.
9. Zulassungsrechtliche Hinweise
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen an Fahrzeugsoftware oder Fahrzeugkomponenten Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis haben können.
(2) Sofern für die verbaute Hardware oder Software keine entsprechende Genehmigung, ABE oder Eintragung vorliegt, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr sicherzustellen.
(3) RR Performance übernimmt keine Haftung für behördliche Maßnahmen, Bußgelder, Steuerforderungen oder versicherungsrechtliche Konsequenzen, die aus nicht zulässigen Fahrzeugänderungen resultieren.
10. Motorsport- und Exportfahrzeuge
(1) Leistungen wie die Deaktivierung von Abgasnachbehandlungssystemen (z. B. AGR, DPF, OPF, SCR/AdBlue, Katalysator) werden ausschließlich für Motorsport-, Export- oder nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzte Fahrzeuge erbracht.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass Fahrzeuge mit derartigen Änderungen im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht betrieben werden dürfen.
(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die bestimmungsgemäße Nutzung seines Fahrzeugs.
11. Haftung
(1) Sämtliche Leistungen von RR Performance erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch und eigenes Risiko des Kunden.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass Leistungssteigerungen, Softwareoptimierungen, Codierungen, Prüfstandsfahrten und sonstige Änderungen am Fahrzeug zu erhöhtem Verschleiß, Schäden an Motor, Getriebe, Antriebsstrang, Abgasanlage, Kupplung, Turbolader sowie weiteren Fahrzeugkomponenten führen können.
(3) RR Performance übernimmt keine Haftung für Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfälle, Wertminderungen, entgangenen Gewinn, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten stehen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) RR Performance haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Vorschäden, erhöhten Verschleiß, technische Defekte, Materialermüdung, fehlerhafte Wartung, unsachgemäße Nutzung, Motorsportbetrieb oder bereits vorhandene Mängel zurückzuführen sind.
(5) Der Kunde bestätigt, dass sich das Fahrzeug vor Durchführung der Arbeiten in technisch einwandfreiem Zustand befindet und für die vorgesehene Mehrbelastung geeignet ist.
(6) Die Haftung von RR Performance ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Fahrzeugübergabe, schriftlich anzuzeigen. Die gesetzlichen Rechte bei versteckten Mängeln bleiben hiervon unberührt.
12. Datensicherung
(1) RR Performance ist berechtigt, Originaldaten des Fahrzeugsteuergerätes zu Sicherungszwecken zu speichern.
(2) Die Speicherung erfolgt ausschließlich zur Auftragsdurchführung, Wiederherstellung oder Fehleranalyse.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(4) Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von RR Performance zu entnehmen. Diese ist auf der Internetseite von RR Performance abrufbar.
12a Bild- und Werberechte
(1) RR Performance ist berechtigt, Fotografien oder Videoaufnahmen der bearbeiteten Fahrzeuge zu Dokumentations- und Werbezwecken anzufertigen.
(2) Dabei werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Kunde kann einer werblichen Nutzung seiner Fahrzeugaufnahmen jederzeit schriftlich widersprechen.
12b Wiederherstellung von Originalsoftware
(1) RR Performance speichert Originaldaten von Steuergeräten ausschließlich zur Auftragsdurchführung und Wiederherstellung.
(2) Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder unbegrenzte Vorhaltung der Originaldaten besteht nicht.
(3) RR Performance kann gespeicherte Datensätze nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löschen.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RR Performance.
14. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass RR Performance vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen darf. Dem Kunden ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlöschen kann.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist Velten.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Oranienburg.
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