AGB - RR Performance

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Raymond Ritzki Performance
1. Geltung der Bedingungen
Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Veränderte Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von Raymond Ritzki Performance (im folgenden RR Performance genannt) schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von RR Performance sind freibleibend. Telefonische, schriftliche als auch mündliche Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der fernschriftlichen / schriftlichen Bestätigung durch RR Performance. Dieses gilt auch bei Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn RR Performance dem Kunden die Inhalte schriftlich bestätigt. RR Performance erhält im Auftragsfall die Ermächtigung vom Kunden Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchführen zu dürfen.
3. Preise
Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

4. Fahrzeugtuning
4.1 Der Kunde hat ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht, d. h. der Kunde darf die Software von RR Performance weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung die vorab durch RR Performance erstellt werden muss. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in Höhe der Marktpreise, der von RR Performance angebotenen Software.

4.2 Durch Tuningmaßnahmen erhöht sich, aufgrund der höheren Belastung, der Verschleiß der Fahrzeugteile und Fahrzeugaggregate.

4.3 AGR Deaktivierung, DPF/OPF Deaktivierung, Kat Deaktivierung, AdBlue Deaktivierung
RR Performance weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass diese Deaktivierungen nur für Rennzwecke oder auf privatem Gelände genutzt werden dürfen. In der StVZO sind diese Deaktivierungen nicht erlaubt und führen zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis.

5. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
5.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von
RR Performance angebotenen Leistungen, Tuningmaßnahmen, Codierungen sowie die, im Rahmen des Tuning, vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor, Getriebe und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors, Getriebes und seiner Aggregate auswirken.
RR Performance bietet deshalb die Möglichkeit den Abschluss eines zusätzlichen Garantievertrages.

5.2 Gegen Zahlung eines Aufpreises besteht die Möglichkeit, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste eine eigenständige und unabhängige Zusatzversicherung über unseren Versicherungspartner abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen können auf Verlangen eingesehen werden und liegen bei RR Performance aus.

5.3 Diese auf http://www.rr-performance.de/garantie.html näher beschriebene Versicherung ist kein Angebot von RR Performance. Sie wird von RR Performance lediglich vermittelt und ist ein Angebot der NSA Garantie in der Schweiz (www.nsagarantie.ch<http://www.nsagarantie.ch> ).
Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt daher ausschließlich zwischen NSA und dem Versicherungsnehmer. RR Performance ist hieran in keiner Form beteiligt. Auch prüft RR Performance vor Abschluss einer Versicherung nicht, ob das zu versichernde Fahrzeug den auf der Website http://www.rr-performance.de/garantie.html näher beschriebenen Voraussetzungen der angebotenen Versicherungen (etwa Alter oder km-Stand) entspricht. Dies obliegt allein demjenigen, der die Versicherung für ein Fahrzeug abschließen möchte.

6. Haftungsausschluss
6.1 RR Performance haftet nicht für Schäden, die am / im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerungen bzw. Chiptuning oder Codierungen auftreten.
RR Performance übernimmt keine Haftung für Schäden die am und im Fahrzeug bei/durch Prüfstandsmessungen / Prüfstandsfahrten und darüber hinaus auftreten können!!
Jeder Kunde stellt RR Performance von sämtlichen Ansprüchen in dieser Hinsicht frei.

6.2 RR Performance weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Einbau/Programmierung einer Tuningmaßnahme / Softwareoptimierung / Chiptuning und/oder Codierung die Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche, in Bezug auf das veränderte Fahrzeug, beim Fahrzeughersteller bzw. Fahrzeugverkäufer erlöschen können. Hierfür kann RR Performance nicht haftbar gemacht werden.

6.3 Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile / Software keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten / leistungsgesteigerten Fahrzeugen oder deren Teile, liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.

6.4 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und -Kaskoversicherung sowie Abgasverhalten und Kraftfahrzeugsteuer. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die RR Performance insoweit von jeder Haftung frei.

6.5 Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung des Fahrzeuges, auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

7. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort
7.1 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

7.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen RR Performance und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3 Erfüllungsort, Zahlungsort, Velten
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