Hinweis Tachoservice - RR Performance

Direkt zum Seiteninhalt
Als "Tachomanipulation" wird jede Veränderung beziehungsweise Verfälschung der Messdaten des Kilometerzählers
bezeichnet. In der Praxis wird diese betrieben, um ein Kraftfahrzeug durch einen niedrigeren Kilometerstand finanziell wertvoller zu machen.

Tachomanipulation ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt.
Die Veränderung des Kilometerstandes kann bei einem Verkauf des Autos als Betrug
gewertet werden und ist somit eine Straftat nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch). Die Manpulation ansich wird auch explizit in
§ 22 b Abs. 1 Nr. 3 StVG verboten.
Der Verkäufer des Fahrzeugs macht sich damit strafbar und kann ggf. mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Auch der Käufer des Fahrzeugs kann rechtliche Konsequenzen erfahren, wenn er von der Tachomanipulation wusste oder hätte wissen müssen.
Zurück zum Seiteninhalt